Betreuungsbüro
Hilal Atalay (Ass. Jur.)
Rechtliche Betreuung
Das Rechtsinstitut der rechtlichen Betreuung wurde in Deutschland durch das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz geschaffen. Unter Betreuung wird die rechtliche Vertretung verstanden und nicht eine Sozial- oder Gesundheitsbetreuung. Die rechtliche Betreuung ist an die Stelle der früheren Vormundschaft über Volljährige und der Gebrechlichkeitspflegschaft getreten und geht über sie deutlich hinaus. Sie ist im wesentlichen in den §§ 1896ff. BGB geregelt.
Das gesetzgeberische Ziel der Reform war Betreuung statt Entmündigung, um den Betroffenen Hilfe zu einem selbstbestimmten Leben zu leisten.
Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn auf seinen Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer.
Der Betreuer unterstützt im Rahmen der durch das Betreuungsgericht festgelegten Aufgabenkreise den Betroffenen bei der Regelung seiner Angelegenheiten. Im Vordergrund steht jedoch immer der freie Wille des Betroffenen.
So wird die gesetzliche Betreuung nur für bestimmte Aufgabenkreise eingerichtet. Z.B. Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten, Behördenangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmung etc. Der Betreuer darf nur im Rahmen dieser ihm vom Betreuungsgericht zugewiesenen Aufgabenkreise handeln.